Erklärung der Mitgliederversammlung der NaturwissenschaftlerInnen-Initiative
Mit großer Besorgnis um die demokratische Kultur, die Aufklärung und den antifaschistischen Konsens des Grundgesetzes hat die NaturwissenschaftlerInnen-Initiative die Aberkennung der Gemeinnützigkeit der Bundesvereinigung der VVN-BdA (Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten) zur Kenntnis genommen.
Das Internationale Auschwitz Komitee hat diesen Vorgang zu Recht als Skandal bezeichnet, der das europäische Engagement gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus erheblich schwächt. Wir protestieren entschieden gegen diese Aberkennung. Die wichtige aufklärerische Bildungsarbeit der VVN-BdA leistet angesichts wachsender rechtsradikaler und faschistischer Gefahren einen unverzichtbaren Beitrag zur Stärkung der Demokratie.
Aus wissenschaftlicher Sicht ist es beunruhigend, dass einzelne Finanzämter bestimmten Organisationen wie Attac oder VVN-BdA die Gemeinnützigkeit absprechen, deren Beitrag zu einem demokratischen, friedlichen Umgang miteinander außer Frage steht. Diese Werte sind die Grundlage wissenschaftlicher Arbeit.
Die Berufung des Finanzamtes Berlin auf den Bayerischen Verfassungsschutz ist äußerst fraglich. Dessen Glaubwürdigkeit steht seit den bis heute nicht aufgeklärten Verbindungen von Verfassungsschutzämtern mit den rassistischen Gewalttaten des NSU in Frage. Die Gründe der Aberkennung erscheinen uns fadenscheinig und, wenn gleichberechtigt angewandt, müssten sie ebenso für Institutionen wie die Bertelsmann Stiftung oder der BDI (Bundesverband der deutschen Industrie) gelten, deren Gemeinnützigkeit bis heute von keinem Finanzamt in Frage gestellt wurde.
Demokratie, die Freiheit und Unversehrtheit der Menschen, leben von demokratischem Engagement. Organisationen wie der VVN-BdA stehen für dieses Engagement. Deshalb fordern wir die uneingeschränkte Anerkennung der Gemeinnützigkeit.