Es ist nur schwer durchschaubar, wie und warum die NATO vom ursprünglichen Verteidigungsbündnis zum weltweit tätigen Militärbündnis entwickelt wurde. Eigentlich war sie wie auch der Warschauer Pakt mit dem Ende der Konfrontation zwischen West und Ost im Jahr 1990 überflüssig geworden. Der frühere Richter am Bundesverwaltungsgericht Dieter Deiseroth beschreibt in diesem Beitrag, dessen Erstveröffentlichung in der Ausbildungszeitschrift „Ad Legendum“ aus Münsters Juridicum erfolgte, was mit der NATO seit 1949, dem Jahr ihrer Gründung, geschehen ist.