Fehlgeleitete Debatte – Klimakrise als Steigbügelhalter der Atomenergie?

von Franz Fujara und Ernst Rößler

Die Klimakrise ist und wird ein zukünftiger Konflikttreiber sein; die Gefahren, die von ihr ausgehen, sind außerordentlich. Bei den Debatten um Anpassung, Technologietransfer und Treibhausgasreduktionen wird jedoch überraschenderweise immer wieder die Atomenergie als mögliche (temporäre) Lösung genannt. Der Beitrag thematisiert die damit einhergehenden Fehlschlüsse und regt dazu an, grundlegender zu denken – gerade auch angesichts des Ukrainekrieges.

Ein Sommer von außerordentlicher Hitze, bisher unbekannter Dürre und europaweiter Waldbrände steckt uns noch in den Knochen. Waren das weitere Boten des Klimawandels infolge der Erwärmung der Erdatmosphäre? Was werden wir erst sagen, wenn wir in Brandenburg kein Getreide mehr anbauen können oder der Rhein nicht mehr schiffbar ist? Sind das die prophezeiten Kipppunkte, nach denen nichts mehr so sein wird wie früher?

UmweltexpertInnen sind nicht überrascht, sie haben es erwartet. Klar ist ihnen auch, dass die notwendige Dekarbonisierung unseres gesellschaftlichen Lebens so schnell wie eben möglich in Angriff genommen werden muss. Denkfabriken haben die Marschrouten bis hin zu den zu erwartenden Kosten festgelegt. Der Nobelpreisträger für Ökonomie, Joseph Stiglitz, verkündete gar: „Der Klimawandel ist unser Dritter Weltkrieg“ (Stiglitz 2019). So war die Hoffnung groß, dass nach 16 Jahren umweltpolitischer Versäumnisse die neue rot-gelb-grüne Regierung die heißen Eisen der Umweltpolitik endlich anpacken würde – und sie hat es im Koalitionsvertrag versprochen.

CO2-Reduktion im Mittelpunkt

Im Mittelpunkt steht die Menge an Kohlendioxid (CO2), dem wichtigsten Treibhausgas, die noch emittiert werden darf. Das seit ca. 250 Jahren[i] durch verstärkte Verbrennung von Kohle, Öl und Erdgas entstandene CO2 sammelt sich in der Atmosphäre an, was den Temperaturanstieg auf der Erde verursacht. Es gibt deshalb nur einen Ausweg, der globalen Überhitzung zu entkommen: Wir müssen die Verbrennung fossiler Energieträger praktisch auf Null zurückfahren. Es wird uns im Wesentlichen nur die Energie der Sonneneinstrahlung (und ihrer sekundären Effekte) bleiben[ii], so wie vor dem Einsatz der Dampfmaschine.

Um den Temperaturanstieg auf noch verträgliche 1,5 bis 2 Grad zu begrenzen, hat der Weltklimarat die für Emissionen noch zur Verfügung stehende Menge an CO2 global ermittelt. Für Deutschland gibt es dazu seitens des Sachverständigenrates für Umweltfragen mehrere Stellungnahmen in den letzten Jahren und auch das Bundesverfassungsgericht zog das CO2-Budget als Maßstab für die Bewertung der Klimapolitik des Bundes heran. Danach bleiben uns noch ca. zwei Milliarden Tonnen CO2, die bis 2027 ausgestoßen werden dürfen. Anders formuliert: Von einem derzeitigen jährlichen Pro-Kopf-Verbrauch von ca. zehn Tonnen CO2 müssen wir auf unter eine Tonne kommen und das bis 2027. Dieses Datum ist verdammt nah und erlaubt keinen Umweg, keine »Übergangstechnologien« und insbesondere kein Weiter-so. Ohne Zweifel eine Herkulesaufgabe!

Veränderte Situation, falsche Reaktionen

Der Ukrainekrieg stellt alle diese Vorhaben und Vorsätze auf den Kopf. Wenn man vor Putins Angriff von einer Notstandssituation sprach, dachte man an den Klimanotstand – eine beträchtliche Zahl von Kommunen riefen ihn übrigens sogar formell aus. Jetzt erfährt dieser Begriff eine völlige Umdeutung: alles dreht sich um die Verteidigung des Status Quo. Trotz drohender Kipppunkte im Erdsystem, trotz Hitze und Dürre wird damit die Abkehr vom bisherigen Wohlstandsmodell und insbesondere von fossilen Energien vertagt. Statt Alternativen voranzubringen wird auf wiederhergestellte Importe über die Pipeline » Nord Stream 1« gehofft, werden Terminals für Flüssiggas ausgebaut und Kohlekraftwerke wieder hochgefahren. Auch ohne den Krieg wäre die Dringlichkeit der Transformation nicht kleiner gewesen und ihre Umsetzung würde der Ukraine sogar eher (unmilitärisch) helfen.

Von der in Deutschland insgesamt aus der Gasverbrennung bereitgestellten Energie geht etwa ein Drittel in die Industrie. Aber es kann doch kein Staatsziel sein, die industriellen Hauptabnehmer von Gas, die Chemie-, die Papier- und die Glasbranche, in ihrer derzeitigen Form unbesehen zu erhalten. Denn wenn mit Hilfe von Gas zu einem großen Teil ökologisch schädliche oder verzichtbare Produkte hergestellt werden, dann muss eine Produktionsumstellung oder gar ein Rückbau dieser Bereiche vorgenommen werden (Meier und Hofmann 2022).

Der größte industrielle Gasverbraucher ist die Chemische Industrie. Ein Teil des Gases wird zur Herstellung von Stickstoffdünger genutzt. Aber war nicht geplant, das Ausbringen von Dünger deutlich zu reduzieren? Von den neun wissenschaftlich etablierten »planetarischen Grenzen« – u.a. Temperatur der Erdoberfläche, Frischwasserversorgung, Ozongehalt der Atmosphäre – überschreiten der jetzt schon eingebrachte Phosphor und Stickstoff die entsprechende Grenze deutlich (siehe Abbildung).

Ein weiterer Teil des Gases wird für die Kunststoffproduktion eingesetzt. Doch brauchen wir die bisherigen Mengen? Die toten Zonen in den Ozeanen werden immer größer, Mikroplastik ist überall. Dabei wäre es beispielsweise ein Leichtes, recyclebare Verpackungen per Gesetz einzuführen.

Entsprechendes gilt für die Glasindustrie. Ein Großteil der Produktion besteht aus Getränkeflaschen und Gläsern für Nahrungsmittel. Eine konsequente Pfandpflicht würde schnell den Gasverbrauch reduzieren.

Noch grundsätzlicher: Wenn unsere Autos, Kühlschränke, Wachmaschinen und Handys langlebiger wären, dann könnte ihre Produktion entsprechend zurückgefahren werden. Hinzukommen könnten kurzfristig umsetzbare Maßnahmen wie eine Beschränkung der Ladenöffnungszeiten, ein begrenzter Gebrauch von Klimaanlagen, Reduzierung der städtischen Beleuchtung usw. – und ein Tempolimit. Allen an der politischen Umsetzung Beteiligten war ohnehin klar, dass der ökologische Umbau strukturelle wie persönliche Kosten verursachen wird, also Sparen angesagt ist.

CO2-Reduktion durch Atomkraft?

Doch jetzt gerät stattdessen sogar der Atomausstieg ins Wanken. Einige sprechen von Streckbetrieb, andere von einer mehrjährigen Laufzeitverlängerung der noch nicht abgeschalteten AKW. Verwegene fordern gar AKW-Neubauten. Solche Forderungen kommen vor allem von denjenigen, die den Ausstiegsbeschluss im Grunde nie wirklich akzeptiert hatten, die den Ausbau der Erneuerbaren Energieträger am wenigsten forciert haben und die jetzt angesichts der Gaskrise die Chance einer »Renaissance der Kernenergienutzung« wittern. Ob die unter Wirtschaftsminister Habeck geplante Streckung des Betriebs zweier AKW das letzte Wort in Sachen Atomenergie ist, bleibt daher fraglich.

Lassen wir im Lichte dieser Debatte die Probleme bzw. vermeintlichen Vorzüge der Atomenergie noch einmal Revue passieren. Die grundsätzlichen BefürworterInnen der Kernenergie bringen dafür im Wesentlichen drei Argumente vor: Atomenergie ist CO2-frei, sicher und lässt auf neue vielversprechende Reaktortypen hoffen.

Beginnen wir von hinten:

Neue Reaktortypen werden seit Jahrzehnten diskutiert, Versuchstypen verschlangen enorme Geldsummen, ihre erfolgreiche Erprobung ist bislang nie gezeigt worden und sie kämen für die Bewältigung der Klimakrise zu spät. Auch die sogenannten »Small Modular«-Reaktoren[iii] werfen mehr neue Probleme auf als sie alte lösen, und die Fusionsenergie käme, wenn überhaupt jemals, viel zu spät.

Die Gefahr einer großen Havarie (GAU) und ihrer Folgen ist weiterhin das größte Problem der Atomenergienutzung, wenngleich sich BefürworterInnen und GegnerInnen in ihrer Beurteilung stark unterscheiden. Festzustellen bleibt aber, dass ein intrinsisch sicherer Reaktortyp nicht existiert und dass die bisherigen Unglücke neben den großen Opfern an menschlichem Leben, Natur und Umwelt exorbitante finanzielle Kosten verursachen. So werden Kosten aller Hinterlassenschaften für die Entsorgung der verstrahlten Abfälle und Gebäude von Fukushima auf mehrere hundert Milliarden US$ geschätzt (Vettese und Pendergras 2022). Unabhängig davon bleiben die gewaltigen Probleme des Uranbergbaus, der zivil-militärischen Ambivalenz und der Endlagerung. Hinzu kommt, dass sich Planung und Bau neuer Atommeiler über Jahrzehnte hinzieht und zu extrem teuren Anlagen führt.

Damit kommen wir zur Frage, wie hoch die tatsächliche CO2-Emission eines AKW ist, und zwar der gesamten technischen Prozesskette, beginnend mit dem bergmännischen Uran-Abbau bis hin zum Endlager und Rückbau. Diese Frage wird in der Öffentlichkeit in der Regel schnell beantwortet: AKW sind CO2-frei, heißt es – dies sei ihr entscheidender Vorteil, um mit der Klimakrise zurechtzukommen! Aber ist das wirklich so?

Die von der IPCC ermittelten Rahmenbedingungen kann man auf die noch zulässige CO2-Menge (in g) pro erzeugter elektrischer Energiemenge (in kWh) herunterrechnen. Klimamodelle kommen für die Einhaltung des 2-Grad-Ziels auf einen nicht zu überschreitenden Emissionswert von ca. 15 gCO2/kWh (Vettese und Pendergras 2022). Um diesen Wert einschätzen zu können, ein Beispiel eines Berliner Wohnblocks mit ca. 20 Wohneinheiten: Der Betrieb der Ölheizung verursacht einen jährlichen Verbrauch von 320.000 kWh, die mit einer Emission von ca. 100 Tonnen CO2 verbunden ist. Das entspricht etwa 300 gCO2/kWh, also einem um den Faktor 20 zu hohen Wert. Zurzeit bietet der Anschluss an die Berliner Fernheizung einen erstaunlich niedrigen Wert von 42 gCO2/kWh an; deutlicher besser, aber noch immer zu hoch.

Den CO2-Wert für den Betrieb eines Atomkraftwerkes über alle Unwägbarkeiten der Prozesskette hinweg abzuschätzen, führt zu einer großen Bandbreite der emittierten CO2-Menge. Ein Literaturüberblick kommt zu einem Mittelwert von 66 gCO2/kWh (Sovacool 2008), das World Information Service on Energy gibt sogar 88-146 gCO2/kWh an (WISE International 2017). Zum Vergleich: Sonnen- und Windenergie kommen auf Werte bis hinunter zu 1 gCO2/kWh (Nugent and Sovacool 2014), das Umweltbundesamt veranschlagt bei Wind 8-11 gCO2/kWh (UBA 2021). Wichtig ist hier, dass bei einem breiten Einsatz von Kernenergie zunehmend auf minderwertige Uranlagerstätten zurückgegriffen werden muss. Entsprechend steigt aber der gCO2/kWh-Wert weiter. Obwohl beim Normalbetrieb der Atommeiler wenig CO2 produziert wird, fällt die Gesamtbilanz im Vergleich zu den nicht-fossilen Energieträgern deutlich negativ aus. Das ist übrigens beim Elektroauto sehr ähnlich. Die reine Produktion des Autos führt zurzeit zu einer CO2-Emission von mehr als zehn Tonnen. Unser persönliches CO2-Guthaben wäre für die nächsten zehn Jahre verbraucht.

Es bleibt die Frage, warum uns nach Ansicht der BefürworterInnen nicht ein »kleines Strecken« der Laufzeit, bis die zurzeit installierten Brennstäbe endgültig abgebrannt sind, weiterhilft. Dies würde ja die Endlager praktisch nicht mehr belasten, und der weitgehend sichere etwas längere Betrieb könnte wahrscheinlich gewährleistet werden. Das wären durchaus nachvollziehbare Argumente, wenn tatsächlich der endgültige Ausstieg nicht infrage gestellt würde – woran, wie gesagt, aber Zweifel aufkommen. Schon der Streckbetrieb – wie übrigens sogar die Notfallvorhaltung – bedürfen einer Gesetzesänderung, die dazu genutzt werden könnte, den Wiedereinstieg in die Atomkraft zu erreichen.

Ernsthafte Antworten suchen

Es sollte klar geworden sein, dass es genügend schnell wirkendes Spar- bzw. ökologisch sogar notwendiges Reduktionspotential gibt, dessen Umsetzung gerade nicht durch Einsatz von Atomenergie verzögert werden darf. Nochmal: Der Um- bzw. Rückbau der Wirtschaft war von der neuen Regierung versprochen, der Krieg in der Ukraine ändert daran nichts. Die jetzt vorgenommenen Investitionen in fossile Infrastruktur sind fehl am Platz. Letztendlich zeigen sie, dass man die Klimakrise noch immer nicht ernst nimmt.

All dies verdeutlicht, wie schwer es der Demokratie fällt, die von der Wissenschaft aufgezeigten planetarischen Grenzen umzusetzen. Wir wissen zwar um ihre Notwendigkeit für unser Überleben, sind aber nicht in der Lage, zugunsten unserer langfristigen Überlebensinteressen auf kurzfristige Vorteile zu verzichten. Kognitive Dissonanzen werden verdrängt; man greift zur scheinbar einfachsten Lösung, jetzt der Atomenergie, damit sich nichts ändert. Zu welchen Ausflüchten werden wir greifen, wenn große Teile Deutschlands im Sommer nicht mehr bewohnbar sind, wenn der Meeresspiegel steigt und wenn schließlich die Lebensmittel knapp werden? Werden wir dann dem modernistischen Reflex folgen und uns auf das irrsinnige Abenteuer des »geo-engineering« einlassen, d.h. die Erdatmosphäre durch Eintrag von reflektierenden Partikeln zu managen – und für immer in das Grau des aerosolgetrübten Himmels blicken?

Angesichts der Widersprüchlichkeit, ja Irrationalität unserer Lebensführung stellt sich die grundsätzliche Frage, wie eine demokratisch verfasste Gesellschaft dem Klimawandel begegnen kann. Denn sie ist zu tiefst verwurzelt in einem System, das durch billige Energie und den materiellen Überfluss stabilisiert wird. Unser Wirtschaftssystem kennt nur Wachstum, und Wachstum bedeutet erhöhten Ressourcennachschub, insbesondere vom Globalen Süden in den Norden. »Überfluss und Freiheit« (Charbonnier 2022) – Freiheit im Sinne der Unabhängigkeit von Naturzwängen hängen in der Neuzeit zusammen und dafür gibt es im Anthropozän, im Zeitalter der Kollision der menschlichen mit den planetarischen Geschichte, keine einfache Grundlage mehr.

Literatur

Charbonnier, P. (2022): Überfluss und Freiheit: Eine ökologische Geschichte der politischen Ideen. S. Fischer.

Gabrielli, P., et al. (2020): Early atmospheric contamination on the top of the Himalayas since the onset of the European Industrial Revolution. PNAS 117, S. 3967-3973.

Meier, K. und Hofmann, C. (2022): Ist ohne Gas unser Wohlstand in Gefahr? Oder nur der schlechte Status Quo? Der Freitag 30/2022.

Nugent, D. und Sovacool, B.K. (2014): Assessing the life cycle green house gas emissions from solar PV and wind energy: Acritical meta-survey. Energy Policy 65, S. 229–244.

Pistner C. et al. (2021): Sicherheitstechnische Analyse und Risikobewertung einer Anwendung von SMR-Konzepten (Small Modular Reactors). BASE-Forschungsbericht, 17. März 2021.

Sovacool, B.K. (2008): Valuing the greenhouse gas emissions from nuclear power: A critical survey. Energy Policy 36, S. 2950-2963.

Steffen, W., et al. (2015): Planetary boundaries: Guiding human development on a changing planet. Science 347, 1259855.

Stiglitz, J. (2019): The climate crisis is our third world war. It needs a bold response. The Guardian, 4.6.2019.

UBA (2021): Aktualisierung und Bewertung der Ökobilanzen von Windenergie- und Photovoltaikanlagen unter Berücksichtigung aktueller Technologieentwicklungen. Umweltbundesamt , Climate Change 35/2021.

Vettese, T. und Pendergras, D. (2022): Half-earth socialism: A plan to save the future from extinction, climate change and pandemics. Verso.

WISE International (2017): Climate change and nuclear power. An analysis of nuclear greenhouse gas emissions. Studie im Auftrag des WISE.

Franz Fujara ist pensionierter Experimentalphysiker der TU Darmstadt (fujara@physik.tu-darmstadt.de). Seine Forschungsthemen liegen in der Neutronenforschung, der Kernspinresonanz und im Bereich der zivil-militärischen Ambivalenz nuklearer Technologien.

Ernst Rößler ist pensionierter Experimentalphysiker der Universität Bayreuth (ernst.roessler@uni-bayreuth.de). Seine Forschung untersuchte molekulare Gläser mit Hilfe der dielektrischen und kernmagnetischen Spektroskopie.


[i]      Analysen mehrerer Eisbohrkerne aus Himalaya-Gletschern erlauben die Luftverschmutzung in einem Zeitraum von 1499-1992 zu dokumentieren. Danach ist der Gehalt von Schwermetallen im Eis ab ca. 1780 deutlich angestiegen. Weil diese Schwermetalle bei der Verbrennung von Kohle entstehen und diese fossilen Brennstoffe damals in Asien noch nicht genutzt wurden, ist Europa dafür verantwortlich (Gabrielli et al. 2020).

[ii]    Neben der direkten Sonnenenergienutzung (Photovoltaik, Solarthermie) zählt dazu auch die Wind- und Wasserenergie sowie die Energie aus Biorohstoffen. Von anderer Natur sind die Geothermie und die Gezeitenenergie.

[iii]   »Small Modular Reactors« (SMR) werden seit den 1950er Jahren vor allem als U-Boot-Reaktoren gebaut. Sie werden wegen ihrer Kleinheit als zukünftige Alternative zu den heutigen großen Kernkraftwerken propagiert. Ein BASE-Forschungsbericht setzt sich kritisch mit der zivilen Anwendung von SMR-Konzepten auseinander (Pistner 2021).

Abbildung:

Planetarische Grenzen, „P“ und „N“ stehen für Phosphor bzw. Stickstoff (nach Wikipedia: J. Lokrantz/Azote, basierend auf Steffen et al. 2015).


Vorabdruck. Dieser Text erscheint hier mit freundlicher Genehmigung durch die Redaktion der Zeitschrift Wissenschaft und Frieden (W&F) vorab. Der Text erscheint in der kommenden Ausgabe 4/22

Klima, Frieden, Recht: Klimaschutz als oberstes Völkerrecht?

0:03 Einleitung Malte Albrecht (NatWiss)

4:51 Einleitung und Moderation: Dr. Sibylle Brosius (NatWiss)

10:04 Klimaklagen, nachhaltiger Frieden und Gerechtigkeit mit zukünftigen Generationen Prof. Dr. Jürgen Scheffran (NatWiss, Universität Hamburg)

30:12 Die Zukunft des Klimavölkerrechts Prof. Dr. Claudio Franzius (Universität Bremen, Forschungsstelle europäisches Umweltrecht)

1:07:22 Diskussion

Die Veranstaltung fand am 14.1.22 statt.
Wenn Sie uns unterstützen möchten, freuen wir uns über jede Spende: http://natwiss.de/start/spenden/

 

Frieden, Klimaschutz und Gerechtigkeit sind untrennbar miteinander verbunden, man wird kein Ziel ohne die anderen beiden erreichen. Geeignete rechtliche Grundlagen sind unabdingbar für eine Lösung, wie die Erfahrung der Friedensbewegung zeigt.

Diese Veranstaltung befasst sich mit den Rechtsfragen. Bereits im kalten Krieg haben internationale und überprüfbare Abrüstungsverträge das Vertrauen geschaffen, so dass am Ende die Konfrontation friedlich beendet werden konnte. Die UNO und die KSZE boten Diskussionsforen und gaben z.B. durch die UN-Menschenrechtskonvention und das Völkerrecht einen rechtlichen Rahmen.

Dies müsste wieder geschehen, diesmal zusammen gedacht mit Klimaschutz und der Möglichkeit einer friedlichen Entwicklung für alle Länder.

Auf UN-Ebene gibt es Diskussionen zu ius cogens. Die ILC (International Law Commission) hat auch bereits einen Auftrag, ein Regelwerk für Atmosphärenschutz zu entwickeln. Daneben gibt es bereits internationale Abkommen wie das Montrealabkommen zum Verbot von FCKW 1987, die Konvention von Rio zur Erhaltung der Biodiversität 1992 und das Klimaschutzabkommen von Paris 2015.

Auf nationaler Ebene gibt es bereits viele, auch erfolgreiche Klagen von Betroffenen, deren Lebensgrundlagen durch den Klimawandel bedroht sind.

Wie erreicht man jetzt, dass Klimaschutz ein Völkerrecht wird? Gibt es Möglichkeiten durch das Regelwerk der UN oder wird Klimaschutz Völkerrecht, wenn in genügend Fällen nationale Gerichte den Klagen der Betroffenen stattgeben? Können Staaten ein Recht bei der UN fordern oder auch klagen?

Download des Programms als PDF >

Ziel Klimagerechtigkeit

Anforderungen an den Klimagipfel in Glasgow aus Sicht von Wissenschaft und Friedensbewegung

Einführung:

Die kommende 26. UN-Klimakonferenz (COP 26) wird  – infolge der COVID-19-Pandemie – vom 1. bis 12. November 2021 in Glasgow stattfinden.

Der Weltklimagipfel in Paris 2015 war ein Durchbruch. Erstmals verpflichteten sich praktisch alle Staaten der Welt, CO2–Emissionen weltweit und gemeinsam massiv zu reduzieren und die Anpassung an den schon nicht mehr zu verhindernden Klimawandel zu verbessern. Worte und Taten passen nicht zusammen. Statt auf einem 1,5-bis-zwei-Grad-Pfad der Temperaturbegrenzung sind die knapp 200 Länder der Welt mit der aktuellen Klimapolitik eher auf einem Drei-Grad-Kurs.

Der nächste UN-Klimagipfel im Herbst steht vor der Herausforderung, die Wende zu bringen.

Die Regierungen müssen neue, radikal verschärfte nationale CO2-Reduktionspläne für 2030 einreichen. Das reicht aber nicht aus. Es geht um systemische Eingriffe, neues Wirtschaften, andere Form des nachhaltigen Produzierens und Konsumierens, des friedlichen Zusammenlebens und der Abrüstung. Es geht um Schritte in Richtung Klimagerechtigkeit.

Was sind also Anforderungen an diesen Gipfel? Diese sollen aus Sicht der kritischen Wissenschaft und der Friedensbewegung diskutiert worden.

Die Veranstaltung fand am 2. Juli via Zoom statt.

Programm:

0:06 Begrüßung und Moderation
Dr. Sibylle Brosius (NatWiss)

Einführende Beiträge:

4:50 Klimawandel – ein sozial-emanzipatorisches Projekt
Michael Müller (Vorsitzender NaturFreunde Deutschlands, ehemals MdB SPD und Staatssekretär beim Bundesminister für Umwelt)

20:08 Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele mit Frauen in Führungspositionen
Ulrike Beisiegel (Biochemikerin, Ko-Vorsitzende der VDW, ehem. Präsidentin der Universität Göttingen)

38:04 Nicht Klimakrise, sondern Zivilisationskrise. Nur neues Denken löst alte Probleme
Joachim Spangenberg (Biologe, Ökologe und Ökonom, Vorsitzender des wissenschaftlichen Beirats und Mitglied des Bundesvorstands des BUND)

1:07:40 Diskussion

Klimakrise zwischen Militarisierung und Frieden

Klimaveränderungen erzeugen und verschärfen soziale, ethnische und geostrategische Konflikte durch die Ausbeutung und Vernichtung von Ressourcen, Wetterextreme und Naturkatastrophen, Vertreibung und Flucht, die besonders die verwundbaren und fragilen Regionen treffen.

Die ungebremste globale Erwärmung erzeugt ein Klima der Gewalt, das den Frieden gefährdet und  der Militarisierung und Aufrüstung Vorschub leistet, die wiederum die Naturzerstörung und den Klimawandel beschleunigen.

Um den Teufelskreis aus globalisiertem Wachstum, Umweltzerstörung und Gewalt umzukehren, müssen positive Verflechtungen von Frieden und nachhaltiger Entwicklung gestärkt und ausgebaut werden. Statt durch Klimakonflikte eine weitere Militarisierung zu rechtfertigen, müssen Abrüstung, Umweltschutz und die Transformation zur nachhaltigen Energieversorgung Hand in Hand gehen.

Der Klimawandel lässt sich nur durch eine echte Kooperation auf globaler Ebene bremsen. Ohne die Einhaltung internationaler Klimaverträge und den offenen Austausch über nachhaltige Technologien wird der CO2-Gehalt der Atmosphäre weiter steigen.  Klimagerechtigkeit, weltweite Kooperation und Dialog tragen dazu bei, ein Klima des Friedens zu schaffen.

Ziel der Online-Veranstaltung ist es die Dialektik von Klimakonflikten und Militarismus zu verdeutlichen, gleichzeitig auf die systembedingten Ursachen einzugehen und Alternativen von Kooperation und Dialog, von Frieden und Abrüstung zu entwickeln.

Die Veranstaltung fand online am 26.3.21 statt.

Programm:

0:05 Begrüßung und Moderation: Dr. Sibylle Brosius (NatWiss)

Einführende Beiträge: Militär als Klimakiller
01:50 Karl-Heinz Peil (Friedens- und Zukunftwerkstatt)
11:50 Sabine Buchmann-Mayer (Parents for Future AG Frieden fürs Klima)

22:39 anschließend Diskussion

37:50 Vortrag: Frieden und Klima
Prof. Dr. Jürgen Scheffran (NatWiss)

59:07 Kommentierender Beitrag
Dr. Alexander Neu (MdB DIE LINKE)

01:09:30 anschließend Diskussion

Krankheit, Klimawandel, Krieg: Wege zum nachhaltigen Frieden

Redebeitrag für den Ostermarsch Hamburg von Jürgen Schefran (Vorstand NatWiss) am 5. April 2021.

Liebe Friedensfreundinnen und Friedensfreunde,

unsere Welt ist krank. Krank nicht nur durch die Corona-Pandemie, auch durch Armut und Hunger, Klimawandel und Umweltzerstörung, Reichtum und Gier, Flucht und Vertreibung, Nationalismus und Faschismus, Gewalt und Krieg.

Krankheitssymptome der ungehemmten Globalisierung sind schon lange absehbar und werden durch die Pandemie wie in einem Brennglas sichtbar. Sie treffen die Länder am stärksten, in denen das Gemeinwesen und das Gesundheitssystem durch Kosteneinsparung, Niedriglöhne und Privatisierung ausgehöhlt wurden.

Die Bundesregierung hat die Kontrolle über die Pandemie verloren. Mehr als 77.000 Menschen sind hierzulande bereits gestorben, trotz Ausnahmezustand über ein Jahr. Viele Länder stehen besser da. Warum wird aus ihren Erfahrungen nicht gelernt?

Für das Versagen in der Pandemie hat unsere Kanzlerin nicht um Verzeihung gebeten, aber für den Vorschlag, den Gründonnerstag zu einem Ruhetag zu erklären. Einflussreiche Teile der Wirtschaft waren dagegen, die Börse erzielte Höchstwerte. Sind die Interessen der Aktionäre wichtiger als Menschenleben?

In der größten Katastrophe seit dem Zweiten Weltkrieg sieht der frühere Innenminister Thomas de ­Maizière weitere Krisen kommen und forderte jüngst neue Regeln für den Ausnah­me­zu­stan­d in Deutsch­land. Stellt sich die Politik auf eine Zukunft im Notstand ein?

Die Klimakrise steht noch am Anfang, ist aber schon spürbar. Hitzewellen, Stürme, Überschwemmungen sind einige der sichtbaren Wettextreme, die die menschliche Sicherheit bedrohen. Weiterhin gefährdet die globale Erwärmung die Versorgung von Milliarden Menschen mit Wasser, Nahrung, Energie und Gesundheit, gerade dort, wo heute die Globalisierung schon Hunger, Armut und Arbeitslosigkeit hinterlässt.

Was machen wir, wenn Millionen Klimavertriebene sich retten müssen, wenn neue Gewaltkonflikte aufbrechen, wenn der steigende Meeresspiegel Küsten überflutet oder gar das Klima weltweit kippt? Eine Mauer um Europa kann da nicht helfen.

Wie Corona zeigt: Wenn es zu spät ist, verwaltet der Klimanotstand die Katastrophe, schränkt unsere Freiheit, unsere Rechte und unser Zusammenleben ein. Schon jetzt wird im Militär der Ruf laut, sich auf kommende Klimakatastrophen und –kriege vorzubereiten. Neue Krisen befeuern die Aufrüstung, die Öl ins Feuer gießt.

Schon jetzt wird das Wettrüsten beschleunigt, angetrieben durch das NATO-Ziel, zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts für Rüstung auszugeben. Die deutschen Militärausgaben erzielten Rekord-Zuwächse und übertrafen im letzten Jahr 50 Mrd. Euro. Bei steigender Tendenz dürfte in einigen Jahren allein Deutschland mehr für Rüstung ausgeben als Russland jetzt, alle NATO-Staaten zusammen vielleicht 15 mal soviel. Die Welt erreicht 2 Billionen Dollar für Militärausgaben im Jahr. Wofür?

Auch die Rüstungsexporte sind gestiegen, und unser Land erreicht hier eine führende Rolle unter den ersten fünf. Das Denken des Kalten Krieges wird mit Feindbildern gegen Russland und China wiederbelebt. Zentrale Abkommen zur Abrüstung und Rüstungskontrolle wurden gekündigt. Neue Atomwaffen sollen produziert und auch in Deutschland stationiert werden. Angesichts von immer noch mehr als 13.000 Atomwaffen würde die Menschheit einen Atomkrieg und den folgenden nuklearen Winter nicht überleben.

Aufrüstung, Militarisierung und Krieg bedrohen Klima und Natur. Sie verbrauchen natürliche Ressourcen, belasten Ökosysteme und Artenvielfalt, verschmutzen die Umwelt und setzen Emissionen frei, die das Klima anheizen. Rüstung verschlingt enorme Mittel, die für Gesundheit, Natur- und Klimaschutz fehlen. Bomben sind keine Medizin für den kranken Planeten, sie machen ihn noch kranker!

Der Papst brachte es in seiner Osteransprache auf den Punkt: „Die Pandemie ist immer noch in vollem Gange; die soziale und wirtschaftliche Krise ist sehr schwer, besonders für die Ärmsten. Trotzdem – und das ist skandalös – nehmen die bewaffneten Konflikte kein Ende und werden die militärischen Arsenale verstärkt“.

Wir müssen das nicht hinnehmen, denn es gibt Auswege, die den Teufelskreis aus Krankheit und Unterentwicklung, Umweltzerstörung und Gewalt durchbrechen. Wichtiger als Notstandsgesetze ist die Vermeidung des Notstands. Präventive Lösungen für einen nachhaltigen Frieden sind bekannt:

Wir brauchen keine bewaffneten Drohnen, keine Atomwaffen, keine Weltraumrüstung und keine Rüstungsexporte in Krisen- und Kriegsgebiete oder an autokratische Regime. Abrüsten statt Aufrüsten ist die Osterbotschaft!

Deutschland und Europa müssen auf eine „nukleare Teilhabe“ verzichten und dem Atomwaffenverbotsvertrag beitreten, mit dem Ziel einer atomwaffenfreien Welt!

Gemeinsame Probleme lassen sich nur durch gemeinsame Sicherheit lösen, auch mit Russland und China. Dafür brauchen wir Entspannung statt Konfrontation!

Anstelle des Rüstungsziels der NATO müssen die Pariser Klimaziele und die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen konsequent umgesetzt werden!

Um eine risiko- und kohlenstoffarme Gesellschaft zu erreichen, müssen die fossilen und nuklearen Ressourcen im Boden bleiben, erneuerbare Energiequellen forciert und die Kraft der Sonne genutzt werden!

Statt Klimawandel brauchen wir einen Systemwandel, der ungerechte Strukturen beseitigt. Nachhaltigkeit, Gerechtigkeit und Frieden gehören zusammen!

Um diese Ziele zu erreichen, müssen die Beharrungskräfte überwunden werden, die einer friedlichen und nachhaltigen Transformation im Wege stehen. Hier helfen auch wissenschaftlich-technische Konzepte, vor allem aber die vielen Bewegungen der Zivilgesellschaft in Nord und Süd, von Fridays for Future bis zur Friedensbewegung, von Black Lives Matter bis zu den Protesten gegen die Ausbeutung von Mensch und Natur.

Wenn wir zusammenarbeiten, können wir es schaffen!

Vielen Dank.

CETA, Schiedsgerichte, Klimaschutz und unser Gemeinwohl

Im Amazonas brennen die Wälder wie noch nie, um Fleisch und Soja für den Export nach Europa zu erzeugen. In Kanada fallen Urwälder, um Teersandöl für Europa zu fördern. Warum diese Beschleunigung der Umweltzerstörung? Getrieben wird das durch die neuen Freihandelsverträge der Europäischen Union, die große Gewinne für einzelne Investoren ermöglichen. Und das soll noch gesteigert werden: Sollten diese Gewinnerwartungen durch Staatshandlungen geschmälert werden, können Investoren zukünftig ihre entgangenen Gewinne bei supranationalen Investorschiedsgerichten einklagen – so die Idee der EU – Kommission. Dies ist bereits möglich für Energiekonzerne, die nach dem Energie-Charta-Vertrag von 1998 Staaten verklagen und so jetzt den Kohleausstieg bremsen und sehr teuer für den Steuerzahler machen. Und Vattenfall hat Deutschland so wegen des Atomausstieges bereits auf über 4 Mrd. € Schadensersatz verklagt.

Angedacht ist, mittels Freihandelsverträgen eben diese Möglichkeit – entgangene Gewinne einzuklagen –  auf alle Bereiche zu erweitern, also auch auf Klimaschutz, Daseinsvorsorge, Arbeitnehmerschutz, Verbraucherschutz usw., um ‚Handelshemmnisse‘ abzubauen. Die Aushandlung dieser Verträge geschieht im Geheimen, ohne Beteiligung der Zivilgesellschaft. Mächtige Lobbyinteressen großer Firmen und Finanzkonzerne stehen dahinter und bestimmen mit. Presse und Politik schweigen weitgehend.

Das Freihandelsabkommen  CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement) zwischen Kanada und der EU ist der erste Vertrag dieser Art, weshalb ich ihn einer genauen Analyse unterziehen will.

CETA beinhaltet 3 Komponenten, die weit über ein reines Freihandelsabkommen hinausreichen:

1) Regulatorische Ausschüsse, die völlig intransparent Regeln beschließen können, die ohne eine parlamentarische  Kontrolle direkt in geltendes Recht umgesetzt werden müssen. Sie bilden  auch eine Rechtsgrundlage für den Investorschiedsgerichtshof.

2)Investorschiedsgerichtshof (ICS: Investor-Court System), vor denen ausländische Investitoren Regierungen auf Schadensersatz verklagen können bei:

  • Direkter Enteignung: Das ist aber in der EU schon durch die staatliche Gerichtsbarkeit geregelt.
  • Indirekter Enteignung wie z.B. Enttäuschung einer Gewinnerwartung. Das ist ein schwammiger Begriff, juristisch auch bezeichnet als unbestimmter Rechtsbegriff. Der Fall kann schon gegeben sein durch eine Steuererhöhung, Mindestlohnerhöhung etc.
  • Verstoß gegen ‚faire und gerechte Behandlung’. Hier haben wir erneut einen unbestimmten Rechtsbegriff. Ein solcher Verstoß kann im Verfahren schon gegeben sein, wenn mündlich gegebene Zusagen nicht eingehalten werden, Verfahren sich verzögern, z.B. durch Mitsprache der Bürger etc., gemeinnützige oder staatseigene Anbieter bevorzugt werden, besserer Klimaschutz den Ausschlag für einen anderen Anbieter gegeben hat usw.

3) Klageberechtigte: Nur Investoren sind klageberechtigt, und nur falls sie einen Sitz im Ausland haben. Der Begriff Investor selbst ist sehr breit gefasst, es kann prinzipiell auch schon der Halter von ein paar Aktien oder eine Investmentfirma klagen. In aller Regel geschieht das dann mit Hilfe großer Anwaltskanzleien, spezialisiert auf Wirtschaftsrecht. Ein Kläger kann auch vor einem nationalen Gericht verloren haben und sich dann erst an das Investorschiedsgericht  wenden, oder auch versuchen, damit einer Verurteilung durch ein nationales Gericht z.B. wegen Verstoßes gegen Umweltauflagen entgegenzuwirken.  Regierungen hingegen können dort nicht  gegen Investoren klagen, wenn diese ihren Pflichten nicht nachgekommen sind.

Die Struktur des ICS ist noch nicht fertig entwickelt. Geplant ist, dass die Richter nicht dauerhaft angestellt sind, sondern sie sollen durch den gemischten CETA – Ausschuss für 4 Jahre benannt werden. Sie erhalten eine geringe Pauschalentlohnung und zusätzlich fallbezogene Vergütungen. Weiterhin dürfen sie als Richter trotzdem auch Nebentätigkeiten haben und werden nach ihrer Richtertätigkeit auch wieder an ihre vorherige Stelle zurückkehren.

Grundlage für die Urteilsfindung ist der Handelsvertrag und sind darüber hinaus die von dem Ausschuss festgelegten Regeln. Es handelt sich um einen sogenannten ‚lebenden Vertrag‘, der in dem  sogenannten ‚gemischten‘ Ausschuss nach Ratifizierung weiter entwickelt wird und ohne Mitwirkung und Kontrolle durch die Parlamente dann gegebenenfalls direkt Gesetzeskraft erlangen kann. Dieses Verfahren erlaubte, CETA schon jetzt auf EU – Ebene ohne Investorschiedsgerichte (ICS) zu ratifizieren, auch wenn noch nicht alles endgültig festgelegt ist.

CETA dient als Blaupause für jeden weiteren Handelsvertrag dieser Art, alle weiteren Verträge wurden und werden nach dem gleichen Muster erstellt.  Allerdings sind in CETA, dem ersten von der EU in dieser Serie ratifizierten Vertrag, die Schiedsgerichte noch ausdrücklich enthalten. Deshalb wird der Vertrag als ‚gemischtes‘ Abkommen bezeichnet und jeder EU Mitgliedstaat muss ihn durch sein Parlament gesondert ratifizieren lassen, bevor der Vertrag vollumfänglich in Kraft treten kann. Bislang wurde nur Punkt 1 auf EU – Ebene umgesetzt. Um dieses Problem zu umgehen, wurde seitens der EU – Kommission aus allen nachfolgenden Verträgen (z.B.  JEFTA und Mercosur) der ICS – Teil herausgenommen, um später gesondert nachgereicht zu werden. Damit sind die Verträge nach Lesart der EU-Kommission keine gemischten Verträge mehr und können allein durch EU – Kommission, EU – Parlament und EU-Rat beschlossen werden.

Als Grund, weshalb CETA und andere dieser Handelsverträge gebraucht werden, wird häufig von Politik und Wirtschaft angegeben, dass sie das Wirtschaftswachstum steigern und damit den Wohlstand für alle erhöhen. Es gibt aber keine belastbaren wissenschaftlichen Studien, die das erhärten. Für TTIP wurde seinerzeit von der Kommission eine Studie in Auftrag gegeben, die für das Wirtschaftswachstum aber lediglich kleine Effekte innerhalb der Prognosegenauigkeit ergab. Gleiches wurde ebenfalls für CETA festgestellt, auch zusätzliche Arbeitsplätze  werden nicht erwartet.

Im Folgenden möchte ich begründen, weshalb CETA und Investorschiedsgerichte abgelehnt werden müssen und was die Konsequenzen bei einer Zustimmung wären.

1) Gründe für die Ablehnung:

Gleiches Recht für alle?

Art. 3 des Grundgesetzes wird  verletzt, wenn es ein übergeordnetes Gericht gibt, vor dem einige klagen dürfen, andere aber nicht. So versteht  sich aber der ICS einerseits als dem Grundgesetz übergeordnet, lässt aber nur Klagen von ausländischen Investoren zu.  Außerdem haben Investoren nur Rechte, aber keine Pflichten, etwas, das auch gegen den Geist des Grundgesetzes verstößt. Investitionsstreitigkeiten sind eine Sache nationaler Kompetenz und sollen deshalb einer ordentlichen nationalen Gerichtsbarkeit unterliegen.

CETA – Recht absolut gesetzt über Grundgesetz, EU-Recht und Völkerrecht

Investoren sind in Deutschland vor Enteignung geschützt oder werden nach bestehenden Regeln  entschädigt. Die rechtlichen Grundlagen in Deutschland reichen aus zum Schutz des Eigentums und lassen eine Abwägung mit dem Gemeinwohlinteresse zu. ICS bringt dieses System aus dem Gleichgewicht zugunsten privater Einzelinteressen. Die Verträge erwähnen Umweltschutz, Verbraucherschutz, Arbeitnehmerschutz etc. nur in der Präambel und im Nachhaltigkeitskapitel, aber nicht in dem Teil der einklagbaren Rechte. Im Zweifelsfall wird der ICS dann Umweltschutz, Verbraucherschutz, Arbeitnehmerschutz etc. im Urteil nicht berücksichtigen. Der deutsche Richterbund lehnt den ICS als überflüssig ab zwischen Staaten mit entwickeltem Rechtssystem. Im Übrigen sieht er ihn  in der geplanten Version als nicht vereinbar mit unserer Rechtsordnung. Bekämpfung von Korruption sei immer noch der beste Investorenschutz.

Verpflichtungen aus anderen völkerrechtlich verbindlichen Verträgen wie z.B. dem Klimaschutzvertrag von Paris 2015, UNO-Menschenrechtskonvention oder aber die Normen der ILO (International Labor Organisation), WHO usw. sind weder einklagbar, noch können sie als Grund gegen eine Verurteilung  in einem  Prozess verwendet werden. Das ganze internationale Vertragssystem wird ausgehebelt – mit weitreichenden Konsequenzen für die Lösung globaler Probleme wie Frieden, Klimaschutz  oder auch nur eine Pandemiebekämpfung.

Viel Raum, um Regierungen und kommunale Verwaltungen vor Gericht zu ziehen  

Unklare Definitionen und Zwang zur Harmonisierung schaffen enorme Rechtsunsicherheit: Die einklagbaren Sachbestände  wie auch die Ausnahmen z.B. im Bereich der Daseinsfürsorge sind häufig nicht klar definiert bzw. widersprüchlich. Insbesondere werden nicht Definitionen aus anderen existierenden Verträgen wie z.B. GATS oder dem EU-Recht genommen, sondern neu definiert. Häufig ist schon die Bedeutung im englischen Original nicht entsprechend dem deutschen. Die Auslegung der unbestimmten Rechtsbegriffe wird dann nicht durch Grundgesetz oder EU – Recht erfolgen, sondern durch das neue Schiedsgericht nach CETA – Regeln. Bei Gerichtsverfahren werden diese Fälle ein hohes Risiko für die beklagten Staaten darstellen. Als Beispiel: Die europäische Regulierung basiert auf dem Vorsorgeprinzip. Dieses passt nicht zu dem kanadischen Ansatz. CETA ermöglicht, Regeln einzuführen, dass das Vorsorgeprinzip zukünftig umgangen werden kann.  In CETA wird das Bekenntnis zum Vorsorgeprinzip aus dem deutschen Grundgesetz oder den europäischen Verträgen nicht einmal erwähnt, sondern nur die juristisch schwache Formulierung aus dem WTO – Vertrag, der grundsätzlich das Gegenteil als Regel beschreibt, nämlich dass eben etwas nicht vorsorglich verboten werden sollte (z.B. wenn es im Verdacht steht, Schaden zu verursachen).

Schwächung der lokalen Demokratie und Daseinsfürsorge

Es gibt keine ausreichende Rechtssicherheit für kommunale Entscheidungen und Daseinsfürsorge, also  Gesundheit, Altersvorsorge,  Bildung, Wasser, Energie, öffentlicher  Verkehr und Straßen, etc.. Ein Beispiel: Der EU Vertrag von 2009 legt ausdrücklich die kommunale Selbstverwaltung als zu achtende, grundlegende Struktur in der Gesellschaft fest. In CETA wird sie hingegen überhaupt nicht erwähnt, aber der gesamte Ansatz forciert Privatisierung und beschneidet die Handlungsfähigkeit der Kommunen zukünftig enorm. Eine Mitsprache von Bürgern oder zivilrechtlichen Organisationen bei Entscheidungen der Kommunen ist definitiv nicht vorgesehen.

Ein absolut unfairer Vertrag für den Staat und die Gesellschaft

Das Parlament und der Bundesrat sollen jetzt eine Unterschrift unter einen halbfertigen Vertrag (‚lebenden‘ Vertrag)  setzen, wobei es keine demokratische Kontrolle über die weiteren Veränderungen mehr gibt. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Eine Beendigung in der EU ist nur einstimmig möglich oder durch den Austritt des betreffenden Mitgliedstaates aus der EU. Es gibt keine Klausel, die ein Aussetzen des Vertrages bei höherer Gewalt bewirkt. Maßnahmen, die eine Regierung z.B. im Fall einer Pandemie wie Corona ergreift, können vollumfänglich Gegenstand einer Klage der Investoren gegen den Staat sein.

2) Konsequenzen bei Zustimmung zu CETA

Die durch die neuen Handelsverträge eingeführten neuen Komponenten würden die Grundlage und Balance unserer Gesellschaft zerstören. Dann würde die Welt so aussehen:

Investorenschutz über Gemeinwohl

Investorenschutz als privates Einzelinteresse würde flächendeckend über Gemeinwohlinteressen gestellt wie Klimaschutz, öffentliche Daseinsfürsorge, Infrastruktur, Arbeitnehmerschutz, Verbraucherschutz, Kultur. Die Klagemöglichkeiten nutzen nur großen Firmen und Finanzinvestoren. Kleine Firmen haben nicht das Geld (schätzungsweise 8 Mio. €) eine Klage durchzuziehen bzw. riskieren ihre Existenzgrundlage. Als Inländer können sie nur vor die nationalen Gerichte ziehen und nicht von dem privilegierten Schutz der ausländischen Investoren profitieren. Damit wächst der Konzentrationsprozess und kleine regionale Anbieter haben immer weniger Chancen. Bei Klimaschutzmassnahmen wie einer CO2 – Steuer könnte die alte kohlenstoffbasierte Industrie hohe Entschädigungen für ‚entgangene Gewinne’ einfordern, die weit über den faktischen Vermögensverlust hinausgehen können. Die Erhöhung der Entlohnung für Pflegekräfte und Vorschriften zum Personalschlüssel in Klinken und Pflegeeinrichtungen könnten auch ein Grund für Investorklagen werden.

Schaffung unproduktiver Bürokratie

Jedes Handelsabkommen erzeugt ein eigenes Basisabkommen mit eigenen Regeln.  In JEFTA (Japan-EU Free Trade Agreement) ist z.B. der Bereich Wasser ganz anders geregelt als in CETA. Außerdem hat jedes Abkommen auf EU-Ebene  gesonderte regulatorische Ausschüsse, nämlich jeweils den Hauptausschuss (den sogenannten gemischten Ausschuss) und mehrere Unterausschüsse. Für jeden Vertrag  gibt es ein Mandat des Europäischen Rates, das in intransparenter Weise in jedem Ausschuss anders ausgeführt werden kann, und es gibt noch unterschiedliche Vertragspartner wie z.B. Kanada, Japan. Bei der Umsetzung dieser Regeln werden Kommunen erheblichen bürokratischen Mehraufwand leisten müssen.

Manipulationen auf allen Ebenen möglich.

Es fängt an mit der geheim gehaltenen und willkürlichen Besetzung der Ausschüsse, des nicht öffentlich gemachten Mandats durch den europäischen Rat und durch den Zwang, diese Regeln ohne eine demokratische Mitsprache und Kontrolle  am Ende in geltendes Recht bringen zu müssen. Die Rechtsgrundlage kann manipulativ geändert werden. Ganz kritisch zu sehen ist auch die Aufgabe der Ausschüsse, die Richter zu benennen, welche sich vor keinem Parlament mehr verantworten müssen.

Das Schiedsgerichtsverfahren sieht Richter vor, die neben einer geringen Pauschalentlohnung fallweise entlohnt werden. Das könnte einen Anreiz für sie schaffen, möglichst viele Prozesse zu führen. Kritisch ist die Möglichkeit, Nebentätigkeiten nachzugehen. Am Ende werden die meisten wohl an ihre alten Stellen zurückkehren, zum großen Teil in Wirtschaftsanwaltskanzleien.  Dort sind ihre besten Kunden finanzkräftige Firmen oder Investoren. Dies führt zu einem Interessenskonflikt und es besteht die Gefahr, dass der Richterspruch die Kläger bevorteilt. In laufenden Verfahren dieser Art zeigt sich bereits, dass die zugewiesenen Kompensationen sehr hoch sind, viel höher als bei staatlichen Gerichten. Anwaltskanzleien entwickeln bereits ein neues Geschäftsmodell. Wenn sie eine vielversprechende Möglichkeit zu einer Klage sehen, machen sie der Firma einen entsprechenden Vorschlag. Welche Firma kann es dann vor ihren Aktionären verantworten, nicht darauf einzugehen, um eben die Rendite zu erhöhen?

Auch die Finanzmärkte haben dieses Geschäftsmodell  bereits im Griff, indem sie den Unternehmen die Klagen durch Kredite vorfinanzieren und einen hohen Prozentsatz der Entschädigungssumme für sich einbehalten.

Aushebelung der geltenden Regeln zu Umwelt- und Verbraucherschutz

Schon jetzt wird in den CETA –Ausschüssen eine Abkehr von dem in der EU geltenden Vorsorgeprinzip diskutiert, obwohl dieses z.B. im Lissabonner Vertrag für die EU als grundlegend festgelegt wurde. In der Folge werden hier Produkte wie Hormonfleisch oder der genveränderte Riesenlachs ohne Kennzeichnung  vermarktet werden.  Die Möglichkeit, staatliche Stellen mit unkalkulierbaren teuren Gerichtsverfahren überziehen zu können, werden das sog. ‚right to regulate‘ aushebeln und notwendige Aktionen des Staates zugunsten des Gemeinwohls unterbinden. Weder effektiver Klimaschutz noch Pandemiebekämpfung sind unter diesen Umständen möglich.

Erzeugung gewaltiger Kosten für den Steuerzahler

Wenn der Staat zahlen muss, ist immer der Steuerzahler in der Pflicht.

Er zahlt  eine erhebliche Ausweitung in der Bürokratie der EU-Kommission, die vollkommen intransparent agiert. Er zahlt einen Schiedsgerichtshof, wie immer der auch aussehen mag.

Er wird mit teuren Prozessen überzogen werden. Ein guter Wirtschaftsanwalt wird mit größenordnungsmäßig dem zehnfachen Gehalt einer Erzieher*in entlohnt. Die Erfahrung zeigt, dass selbst ein gewonnener Prozess wegen der immensen Gerichtskosten und Anwaltsgebühren den Steuerzahler teuer zu stehen kommt. Und es werden oft Entschädigungen in Milliardenhöhe verlangt, siehe Vattenfall.

Ein Lockdown, wie jetzt bei der Corona-Pandemie benötigt, würde gigantische Schadensersatzforderungen nach sich ziehen und damit die Durchführung wirksamer Maßnahmen gefährden. Schon jetzt prüfen  Konzerne, wie sie Staaten für die Folgen der ergriffenen Maßnahmen verklagen können.  Da keine Klausel in CETA vorliegt, die Staaten in einer solchen Situation Handlungsfreiheit einräumt, geht ein Staat enorme Risiken ein bis hin zum Zusammenbruch der Staatsfinanzen.

CETA steht vielleicht noch diese Legislaturperiode zur Abstimmung in Bundestag und Bundesrat an. Die erste Verhandlung am Bundesverfassungsgericht begann am 13.Oktober 2020, noch weitere vier Klagen sind anhängig. Es ist der Präzedenzfall für die Einführung der neuen Handelsverträge und soll insbesondere den neuen Investorschiedsgerichtshof für Deutschland und am Ende auch für die EU etablieren.

Es ist ein Skandal, wie sehr versucht wird, das Thema CETA aus der öffentlichen Diskussion zu halten, insbesondere durch die großen Medien und die Politik; dahinter stehen mächtige Lobbyaktionen großer Firmen und Finanzinvestoren.

Jede Partei, die behauptet, für Gemeinwohl und Klimaschutz zu stehen, muss CETA und Investorschiedsgerichte ablehnen. Jetzt ist die Zeit zu reden und Erklärungen zu fordern! Nächstes Jahr ist Wahl.

Eine vollständige Fassung dieses Textes mit Referenzen kann bei der Autorin angefordert werden.

Dr. Sibylle Brosius

Mühlweg 48A

67117 Limburgerhof

Herausforderungen für Frieden und Umwelt

Wir veröffentlichen hier die Vorträge vom Online-Kongress „Herausforderungen für Frieden und Umwelt“ der vom 27.-28.11.20 stattgefunden hat.

Weitere Informationen und das Programm finden sie hier.

Hier finden Sie die gesamte Playlist der Vorträge >

Freitag 27.11.20

Verantwortung der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für Frieden und Umwelt | Ulrike Beisiegel (ehem. Uni Göttingen)


Aufrüstung und Erderwärmung – die Gefahren des doppelten Selbstmordes | Michael Müller (Naturfreunde)


Herausforderung große Transformation | Ernst Ulrich von Weizsäcker (Club of Rome)


Samstag 28.11.20

Informatik zwischen Cyberpeace und Bits&Bäume | Anne Schnerrer (FIfF), Hans-Jörg Kreowski (FIfF)


Kein Frieden mit der Natur | Ulrike Kronfeld-Goharani (Uni Kiel)


Klimawandel als Kriegsgefahr oder Chance fürKooperation? | Jürgen Scheffran (NatWiss)


Gesprächsrunde: Wissenschaft zwischen Krieg und Frieden | Jürgen Altmann (TU Dortmund), Sibylle Brosius (NatWiss), Wolfgang Neef (TU Berlin), Karl-Heinz Peil (Friedens- und Zukunftswerkstatt), Moderation: Lucas Wirl (IALANA)


Schlussplenum: Ohne Friedensbewegung keinen Frieden – mehr Aktionen und Vernetzung als Voraussetzung für globalen Frieden | Reiner Braun (IPB, NatWiss), Martina Fischer (Brot für die Welt), Barbara Heller (Bremer Friedensforum), Kathrin Vogler (MdB DIE LINKE), Moderation: Malte Albrecht (NatWiss)

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